Förderschwerpunkte
Achtung: Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich!
Folgende Maßnahmen können – auch in Kombination – gefördert werden:
1. Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für betriebliche Weiterbildung, z. B.
- Stärkung der Beratungsstrukturen
- Ermittlung von betrieblichem Qualifizierungsbedarf
- Transfer bewährter Instrumente und Verfahren in der Praxis
- Kooperation in der Weiterbildung
- Stärkung der Qualität und des Erfahrungsaustauschs
- Ermittlung des branchenspezifischen Qualifikationsbedarfs
- Unterstützung bei der Vorbereitung einer Sozialpartnervereinbarung zur Weiterbildung
(Hilfestellung hierbei bietet der
Leitfaden zum Abschluss einer Sozialpartnervereinbarung)
2. Weiterbildungsmaßnahmen im Betrieb
Zu diesen zählen alle Maßnahmen, die der Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge der allgemeinbildenden Schulen und der beruflichen Erstausbildung dienen.
Fördervoraussetzungen
- Die Projekte müssen einen Beitrag zur Stärkung der Weiterbildungsbeteiligung leisten.
- Es besteht ein Kumulationsverbot mit Förderungen aus anderen öffentlichen Programmen
(
Übersicht: öffentliche Förderprogramme), die vorrangig in Anspruch genommen werden müssen.
- Weiterbildungsmaßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben des Antragstellenden gehören bzw. für die es gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtlichen Finanzierungsregelungen gibt, können nicht gefördert werden.
- Es werden nur Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen haben.
- Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein.
- Die Höchstdauer der Förderung beträgt 3 Jahre.
- Reine Forschungsvorhaben sind nicht förderfähig.

