Schritt für Schritt zur Förderung
Schnell und einfach in drei Schritten zur Förderung Ihrer Vorhaben:

Navigationshilfe
Für die gesamte Förderperiode (2007-2013) stehen ESF- und Bundesmittel in Höhe von insgesamt 140 Millionen Euro zur Verfügung. Die Interessenbekundungen an der Gewährung einer Zuwendung können bei der
Regiestelle Weiterbildung
Wichmannstraße 6
10787 Berlin
eingereicht werden.
1. Antragstellung und Beratung
Die Regiestelle Weiterbildung prüft die Interessenbekundungen inhaltlich und berät die potenziellen Zuwendungsempfänger über die Modalitäten der Projektförderung. Die Antragsteller erhalten die nötige Unterstützung telefonisch, per E-Mail, im Beratungsgespräch vor Ort oder im
Büro der Regiestelle. Ergänzend führt die Regiestelle Workshops zur Information der interessierten Akteure, zum Erfahrungsaustausch und zur regionalen Vernetzung durch.
2. Bewertung der Vorhaben
Die Regiestelle bereitet die eingereichten Vorhaben zur Votierung durch die
Steuerungsgruppe auf. Die Steuerungsgruppe bewertet die Vorhaben, empfiehlt Projekte zur Förderung und kann Orientierungshilfen geben. Votiert sie positiv, so erfolgt die weitere Abwicklung über die Bewilligungsstelle.
Für Anträge auf eine Zuwendung bis zur Höhe von 100.000 Euro gilt gemäß 6.2 der Richtlinie das
verkürzte Antragsverfahren für kleinere Projekte.
3. Bewilligung der Zuwendung
Die Bewilligungsstelle – das Bundesverwaltungsamt (BVA) – entscheidet auf Basis der eingereichten Unterlagen über die Gewährung einer Zuwendung.
